Informationen zur Vorsorgeuntersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien und den Richtlinien zur Früherkennung von Stoffwechselkrankheiten
(Kinder-Richtlinien)
Die nach den Kinderrichtlinien neben den anderen ärztlichen Untersuchungen durchzuführenden Laboruntersuchungen dienen der Früherkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche oder geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Maße gefährden
(3).
An Laboruntersuchungen besitzen besondere Bedeutung:
Bilirubin aus Kapillarblut zur Erkennung und Behandlung einer schweren Hyperbilirubinaemie
Erkennung angeborener Stoffwechselkrankheiten.
Für die folgenden Untersuchungen wird im Rahmen des Neugeborenen-Screening Trockenblut eingesetzt (vgl. hierzu unsere spezielle Information zum Neugeborenen-Screening):
Das Neugeborenen-Screening sollte am 5. Lebenstag aus Kapillarblut abgenommen werden. Bei der derzeit üblichen Frühentlassung von Mutter und Kind aus der Klinik hat die Deutsche Gesellschaft für pädiatrische Endokrinologie folgende Empfehlung abgegeben:
Das Neugeborenen-Screening ist unmittelbar vor der Entlassung aus der Klinik, sonst am 5. Lebenstag abzunehmen
Wurde das Screening am 1. oder 2. Lebenstag abgenommen, so soll vom weiterbehandelnden Arzt oder der Hebamme am 5. - 7. Lebenstag das Screening noch einmal abgenommen und durchgeführt bzw. veranlaßt werden.
Die Verantwortlichkeit für die Durchführung des Neugeborenen-Screening ist geteilt: Sowohl die abnehmende Stelle als auch die Weiterbehandelnden haben verantwortlich zu überwachen, daß das Neugeborenen-Screening abgenommen wurde und ein unauffälliger Befund erhoben wurde.
Sollte dem Weiterbehandelnden keine Information über das Ergebnis zugehen, hat er von sich aus die entsprechenden Auskünfte einzuholen. Versäumnisse hierbei sind in der Vergangenheit gerichtlich verurteilt worden.
Leitsatz
Die rechtzeitige Durchführung des Neugeborenen-Screening ist Aufgabe der zum jeweiligen Zeitpunkt betreuenden Stelle.
Ist das Screening in den ersten beiden Lebenstagen abgenommen worden, soll zwischen dem 5. und 7. Lebenstag das Screening erneut abgenommen werden.
Die Weiterbetreuenden sind verpflichtet, sich Gewißheit über ein unauffälliges Untersuchungsergebnis zu verschaffen.
Weitere wichtige Erkrankungen, auf die nach den Kinder-Richtlinien besonders zu achten ist:
Hypo- oder Hypervitaminosen (z.B. Rachitis, D-Hypervitaminose)
Diabetes mellitus des Kindes
Blutkrankheiten (z. B. Haemophilie, Antikörpermangelsyndrom)
Je früher eine Diagnose gestellt werden kann, umso früher ist eine Therapie und damit die Prophylaxe vor irreversiblen Schäden für das Kind möglich.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie für Anfragen bevorzugt die Möglichkeiten eines E-Mail. Ernstgemeinte E-Mail-Anfragen werden baldmöglichst beantwortet. Das kann u.U. aber etwas dauern, ich bin ja schließlich auch mal unterwegs
Dr. B. Ziegler - Facharzt für Laboratoriumsmedizin - Transfusionsmedizin - Umweltmedizin
Tel.: 0172 6361278 E-Mail:Ziegoe@aol.com