Informationen zur Vorsorgeuntersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien und den Richtlinien zur Früherkennung von Stoffwechselkrankheiten
(Kinder-Richtlinien)
Serologische Untersuchungen und Maßnahmen während der Schwangerschaft
Bei jeder Schwangeren sollte zu einem möglichst frühen Zeitpunkt aus einer Blutprobe durchgeführt werden
(1):
TPHA (Treponema pallidum Haemagglutinationstest) als Lues-Suchreaktion. Ist die Lues-Suchreaktion positiv, so sollen aus derselben Blutprobe die üblichen serologischen Untersuchungen auf Lues durchgeführt werden. Es ist nur dieTatsache der Durchführung, nicht jedoch das Ergebnis des Lues-Suchtestes im Mutterpaß zu dokumentieren.
Röteln-Haemagglutinations-Hemmungstest (HAH)
Eine ausreichende Immunität und damit Schutz gegen Röteln ist anzunehmen, wenn spezifische Antikörper rechtzeitig vor Eintritt der Schwangerschaft nachgewiesen worden sind und der Befund ordnungsgemäß dokumentiert worden ist. Auch nach erfolgter Rötelnschutzimpfung ist der Nachweis spezifischer Antikörper zu erbringen und entsprechend zu dokumentieren.
Ein positiver Antikörpernachweis gilt ohne zusätzliche Untersuchungen als erbracht, wenn der HAH-Titer mindestens 1 : 32 beträgt. Bei niedrigeren Titern ist die Spezifität des Antikörpernachweises durch eine andere zugelassene Methode zu sichern.
Wird Immunität e r s t m a l s während der laufenden Schwangerschaft festgestellt, kann Schutz vor einer Röteln-Embryopathie nur dann angenommen werden, wenn sich aus der gezielt erhobenen Anamnese keine für diese Schwangerschaft relevanten Anhaltpunkte für Röteln-Kontakt oder eine frische Röteln-infektion ergeben.
Die Anamnese ist daher sorgfältig zu erheben und zu dokumentieren, Auffälligkeiten sind dem Labor mitzuteilen.
Bei auffälliger Anamnese und bei auffälligen HAH-Titern > 1 : 128) sind weitere serologische Untersuchungen erforderlich: Nachweis rötelnspezifischer IgM-Antikörper und/oder Kontrolle des Titerverlaufs.
Bei Schwangeren, bei denen ein Befund vorliegt, der n i c h t auf Immunität schließen läßt, sollen in der 16. - 17. Schwangerschaftswoche eine erneute Untersuchung auf Röteln durchgeführt werden.
HIV-Test (auf Wunsch oder bei Zustimmung der Schwangeren): Er wird n i c h t im Mutterpaß dokumentiert
Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors D
Antikörpersuchtest
Ein weiterer Antikörpersuchtest ist bei allen Schwangeren (Rh-psoitiven wie Rh-negativen) in der 24. - 27 Schwangerschaftswoche durchzuführen.
Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikörper nachweisbar, so soll in der 28. - 30. Schwangerschaftswoche eine Standarddosis Anti-D-Immunglobulin injiziert werden.
Das Datum der präpartalen Anti-D-Prophylaxe ist im Mutterpaß zu vermerken.
Hepatitis-B-s-Antigen
Bei allen Schwangeren ist nach der 32. Schwangerschaftswoche, möglichst nahe am Geburtstermin, das Blut auf HBsAg zu untersuchen. Ist das Ergebnis positiv, soll das Neugeborene unmittelbar post partum gegen Hepatitis B aktiv + passiv immunisiert werden.
Leitsatz
Die simultane Inpfung des Neugeborenen gegen Hepatitis B bei HBsAG psoitiver Mutter vermag die Erkrankung des Kindes durch Übertragung von Heaptitis B und damit schwere Leberschädigungen beim Kind zu verhindern.
Toxoplasmose
Die Untersuchung der Schwangeren auf Hinweise für eine Infektion mit Toxoplasma gondii ist eine Untersuchung, die zwar nicht nach den Richtlinien vorgeschrieben ist, aber als Kassenleistung erbracht werden kann.
Sie ist besonders dann zu empfehlen, wenn sich Hinweise auf eine Infektionsmöglichkeit (Katze; Genuß von nicht ausreichend erhitztem Fleisch; Lymphknotenschwellungen) anamnestisch ergeben.
Die Untersuchung dient der Prophylaxe einer diaplacentaren Übertragung und damit einer angeborenen Toxoplasmose des Neugeborenen.
Varicella-Zoster
Besteht in den letzten 8 Schwangerschaftswochen Verdacht auf eine Infektion/Kontakt mit Varicella-Zoster-Virus (Windpocken), wird die Bestimmung der Varicella-Antikörper bei der Mutter empfohlen, um gegebenenfalls rechtzeitig eine VZV-Hyperimmunglobulingabe zur Prophylaxe einer Infektion des Neugeborenen beim Durchtritt durch den Geburtskanal zu ermöglichen.
Leitsatz
Besonders wichtige Daten für Laboruntersuchungen nach der Erstuntersuchung sind die 16. - 17. SSW (Röteln-Kontrolle, Tripel-Test), 24. -27. SSW (2. Antikörper-Suchtest), 33. -40. SSW (Hb, Eiweiß, Zucker im Urin, HBsAG).
Die regelmäßigen monatlichen Hb, Eiweiß- und Zuckerbestimmungen sind besonders wichtig zur Früherkennung einer Risikoschwangerschaft.
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Dr. B. Ziegler - Facharzt für Laboratoriumsmedizin - Transfusionsmedizin - Umweltmedizin
Tel.: 0172 6361278 E-Mail:Ziegoe@aol.com