Informationen zur Vorsorgeuntersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien und den Richtlinien zur Früherkennung von Stoffwechselkrankheiten
(Kinder-Richtlinien)
Erkennung und Überwachung der Risikoschwangerschaften und Risikogeburten
Risikoschwangerschaften sind Schwangerschaften, bei denen auf Grund der Vorgeschichte oder erhobener Befunde mit einem erhöhten Risiko für Leben und Gesundheit von Mutter und Kind zu rechnen ist.
Neben anamnestischen Hinweisen sind folgende Befunde in der bestehenden Schwangerschaft mit erhöhter Aufmerksamkeit zu registrieren:
EPH-Gestose: RR 140/90 oder mehr, Eiweißausscheidung 1 g/l bzw. 1 g/24 oder mehr, Oedeme oder Gewichtszunahme von mehr als 500 g/Woche im letzten Trimenon; Pyelonephritis.
Anaemie unter 10 g/dl
Diabetes mellitus
Uterine Blutung
Blutgruppen-Inkompatibilität (Früherkennung und Prophylaxe des Mhn.)
Diskrepanz zwischen Uterus- bzw. Kindsgröße und Schwangerschaftsdauer
Drohende Frühgeburt
Mehrlinge; pathologische Kindslagen
Überschreitung des Geburtstermins
Aus Risikoschwangerschaften können sich Risikogeburten entwickeln. Hiermit ist besonders zu rechnen bei:
Frühgeburt
Placenta praevia
Mißverhältnis Kind/Geburtswege
Bei Risikoschwangerschaften können häufigere als vierwöchentliche Untersuchungen (bis zur 32. Woche) bzw. häufigere als zweiwöchentliche Untersuchungen (in den letzten 8 Schwangerschaftswochen) angezeigt
sein (1).
Bei Risikoschwangerschaften können neben den üblichen Laboruntersuchungen (s. voriges Kapitel) noch folgende in Frage kommen:
Fruchtwasseruntersuchungen nach Gewinnung von Fruchtwassser durch Amniozentese (Arzt!)
Transzervikale Gewinnung von Chorionzottengewebe oder transabdominelle Gewinnung von Placentagewebe zu histologischen und humangenetischen Untersuchung (Arzt !).
Hormonanalysen unter Berücksichtigung der für die jeweiligen Schwangerschaftabschnitte gültigen Normbereiche(unbedingt Schwangerschaftswoche angeben!)
ß-HCG: Indiziert in der Frühschwangerschaft (1. Trimenon) bei drohendem oder fraglichem Abort bzw. Unklarheit über das Bestehen einer Schwangerschaft
Alpha-1-Fetoprotein nach der 10. Schwangerschaftswoche: Ein erniedrigter AFP-Wert ist als Anzeichen einer irreversibel geschädigten Schwangerschaft anzusehen
Freies Östriol: Fetales 16-a-OH-DHEAS wird in der Placenta metabolisiert zu Östriol, welches als Freies Östriol in den mütterlichen Kreislauf übergeht. Die Bestimmung des Freien Östriol im Serum erlaubt somit Rückschlüsse auf die Funktion der feto-placentaren Einheit. Erniedrigte Werte weisen auf Verschlechterung der Pacentafunktion und/oder eine Notsituation des Feten hin.
Humanes Placenta Lactogen HPL: Ab dem 2. Trimenon zur Beurteilung der Placenta-Funktion. Erniedrigte Werte sprechen bei Abort-Geschehen für eine schlechte Prognose. HPL korreliert mit dem Gewicht der Placenta und des Feten, ist daher bei Zwillingsschwangerschaften stark erhöht. Aufgrund der größeren Placentamasse ist auch bei Diabetes mellitus HPL z. T. extrem erhöht
Tripel-Test bzw. entsprechende Untersuchungsprogramme für die 15 - 20. Schwangerschaftswoche :
Freies ß-HCG, Alfa-1-Fetoprotein, freies Östriol zur Früherkennung des Down-Syndroms und/oder Spaltbildungen im Bereich der Neuralleiste (NTD).
Ausgangpunkt des Tripel-Tests sind folgende Beobachtungen:
Down-Syndrom: Rel. niedrig sind Alpha-1-Fetoprotein und freies Östriol,erhöht ist ß-HCG. NTD: Erhöhtes Alfa-1-Fetoprotein.
Der Tripel-Test kann nur Risiko-Wahrscheinlichkeiten errechnen, die gegebenenfalls zu weiterer Diagnostik Anlaß sein sollten. "Nachweis" bzw. "Ausschluß" eines Down-Syndroms oder NTD im engeren Sinn sind nicht möglich.
"Falsch positive" und "falsch negative" Ergebnisse stellen keine Laborfehler dar, sondern sind unvermeidliche Folgen einer Diagnostik nach Wahrscheinlichkeitsberechnungen. Sie helfen dennoch, den Blick auf mögliche Risiken zu lenken.
Daher sollte jedes Ergebnis im Zusammenhang mit allen sonstigen erhobenen Befunden bewertet und gegebenenfalls eine Untersuchung auch wiederholt werden.
Von der Erkennung eines Risikomerkmals ab soll ein Arzt die Betreuung einer Schwangeren nur dann weiterführen, wenn er die Untersuchungen erbringen oder veranlassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen durchführen kann.
Andernfalls soll er die Schwangere einem Arzt überweisen, der über solche Möglichkeiten verfügt
(1).
Leitsatz
Die Diagnostik zur Früherkennung von Risikomerkmalen kann auch von Hebammen veranlasst werden. Nach Erkennung eines Risikomerkmals ist die weitere Betreuung durch einen Arzt durchzuführen, der hierfür die Möglichkeiten besitzt.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie für Anfragen bevorzugt die Möglichkeiten eines E-Mail. Ernstgemeinte E-Mail-Anfragen werden baldmöglichst beantwortet. Das kann u.U. aber etwas dauern, ich bin ja schließlich auch mal unterwegs
Dr. B. Ziegler - Facharzt für Laboratoriumsmedizin - Transfusionsmedizin - Umweltmedizin
Tel.: 0172 6361278 E-Mail:Ziegoe@aol.com