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Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiß und Zucker
(2)
alle 4 Wochen; unter besonderen Voraussetzungen (s. o.) auch Sediment sowie gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z. B. bei auffälliger Anamnese, Blutdruckerhöhung, Sedimentbefund)
(1).
In den letzten 2 Schwangerschaftsmonaten alle 14 Tage.
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Haemoglobinbestimmung und ggf. Zählung der Erythrocyten (bei Hb < 11,2 g/dl) alle 4 Wochen.
In den letzten 2 Schwangerschaftsmonaten alle 14 Tage.
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Die Untersuchung eines Zervix-Abstriches auf Chlamydia trachomatis
(1).
Diese für das Kind wie für die Mutter hinsichtlich späterer Schwangerschaften wichtige Untersuchung ist in der HebGV nicht aufgeführt, sie fällt somit nicht oder allerhöchstens dann in die Kompetenz der Hebamme, wenn die Schwangere entgegen dem Rat der Hebamme ärztliche Betreuung nicht in Anspruch nehmen möchte.
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