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Malariaprophylaxe: Richtlinien für Schwangere


Eine Malaria ist, wie andere Infektionen, ein potentielles Risiko für Mutter und Kind. Die gleiche Aussage gilt prinzipiell für die Einnahme von Medikamenten. Bei einer Risikoabwägung ist die Gefährdung durch eine Malaria tropica wesentlich größer als durch die Chemoprophylaxe, vor allem bei Auswahl der richtigen Medikation.

Leider gibt es z.Zt. kein Mittel, das in Gebieten mit Chloroquin-Resistenz zur Prophylaxe in der Schwangerschaft gleichermaßen wirksam und unbedenklich ist. Es ist daher zu prüfen, ob der Aufenthalt in einem Malariagebiet wirklich nötig ist, speziell in Regionen mit intensiver Übertragung und hochgradiger Parasitenresistenz.

Läßt sich die Reise nicht aufschieben, ist eine Vorbeugung unbedingt durchzuführen:


a) Expositionsprophylaxe

Unbedenklich, Senkung des Übertragungs-Risikos


b) Chemoprophylaxe

Von den genannten Mitteln sind Chloroquin und Proguanil unbedenklich, Mefloquin ab dem 2. Trimenon.


Andere Präparate sind wegen potentieller Gefährdung des Foeten oder wegen fehlender Untersuchungen zur Chemoprophylaxe in der Schwangerschaft nicht geeignet. Das gilt auch für die Gabe von Mefloquin im 1. Trimenon.

Unvorhergesehene Schwangerschaft unter Malaria-Chemoprophylaxe wird nicht als Indikation für einen Abbruch angesehen (WHO 1996).

Schwangerschaft als Kontraindikation für eine Chemoprophylaxe gilt nicht automatisch auch für eine eventuell notwendige Therapie mit dem betreffenden Mittel.


BESONDERS WICHTIG IN DER SCHWANGERSCHAFT:

Bei Verdacht auf Malaria möglichst sofort einen Arzt aufsuchen !!


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Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie für Anfragen bevorzugt die Möglichkeiten eines E-Mail. Ernstgemeinte E-Mail-Anfragen werden baldmöglichst beantwortet. Das kann u.U. aber etwas dauern, ich bin ja schließlich auch mal unterwegs

Dr. B. Ziegler - Facharzt für Laboratoriumsmedizin - Transfusionsmedizin - Umweltmedizin
Tel.: 0172 6361278   E-Mail: Ziegoe@aol.com

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