Drogenmißbrauch
Liquid Ecstasy (XTC)
In den vergangenen Tagen waren in mehreren großen Tageszeitungen Berichte über sogenanntes "Liquid Ecstasy" oder einfach auch "Liquid XTC" zu lesen. Zum Teil wurde dort der Eindruck erweckt, es handele sich um eine völlig neuartige (und auch gefährlichere) flüssige Form von Ecstasy. Unterschieden werden muß jedoch zwischen zwei völlig verschiedenen Drogen, welche beide unter dem Begriff "Liquid Ecstasy" bekannt sind.
- Zum einen kann man tatsächlich auch "gewöhnliches" Ecstasy - in der Regel MDMA - in Flüssigkeiten auflösen und zu sich nehmen, was jedoch wesentlich umständlicher als die normale Darreichungsform ist und außer einer etwas schnelleren Resorption durch den Körper für den Konsumenten keine zusätzlichen Anreize bieten dürfte.
Bisher ist noch unklar, ob tatsächlich flüssiges MDMA ("flüssiges Ecstasy") angeboten oder verkauft wird und in dieser Form auch konsumiert wird. Flüssiges Ecstasy wurde von der Polizei bisher noch nicht sichergestellt.
Das gesundheitliche Risiko dürfte sowohl bei "festem" als auch in einer Flüssigkeit aufgelöstem Ecstasy ähnlich sein, sofern es sich auch um die gleichen Wirkstoffe handelt.
- Eine weitere Substanz, welche ebenfalls unter dem Begriff "Liquid Ecstasy" gehandelt wird, wurde hierzulande durch einen Artikel der Zeitschrift "MAX" in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt.
Dieses "Liquid Ecstasy" oder auch z. B. "G-Juice" oder "Liquid X" genannte Päparat beinhaltet hauptsächlich den Stoff Gammahydroxybutyrat (GHB). In Deutschland kommt diese Substanz u. a. in Narkosemitteln vor.
GHB ist seit 1.3.2002 dem BTMG unterstellt.
Dieser in der US-Partyszene angeblich populär gewordene Stoff kann beim Konsumenten nach Angaben von Medizinern Symptome von Übelkeit, Atemnot und Erbrechen hervorrufen.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema durch das
Kriminalkommissariat Vorbeugung (Drogen- und Suchtprävention) Köln
Tel.: 0221 229-8972
oder
Tel.: 0221 229-8973
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