Die gesetzliche Grundlage für die Wiederzulassung von Erkrankten, Ansteckungsfähigen oder Kontaktpersonen in Gemeinschaftseinrichtungen ist § 45 BSeuchG. Diese Vorschrift ist 17 Jahre alt und bedarf einer Auslegung auf dem Stand der medizinischen Kenntnisse.
Es sind dort Krankheiten zitiert, deren Auftreten in Deutschland höchst unwahrscheinlich ist, andere sind nicht von Mensch zu Mensch übertragbar.
Die Empfehlungen nehmen bei den Kriterien für eine Wiederzulassung eine Güterabwägung vor. Ein absoluter Schutz vor Infektionen läßt sich bei manchen übertragbaren Krankheiten nur durch einen monatelangen Ausschluß vom Besuch der Gemeinschaftseinrichtung erreichen.
Dem Anspruch der Allgemeinheit, vor Ansteckung geschützt zu werden, stehen das Recht des Einzelnen auf Bildung und Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit der Mittel gegenüber. Als Kriterien der Abwägung können gelten:
Schwere, Behandelbarkeit und Prognose der zu verhütenden Krankheit
tatsächlich beobachtete Übertragungen under den Bedinungen der jeweiligen Einrichtung
alternative Möglichkeiten des Infektionsschutzes wie hygieneorientiertes Verhalten, Chemoprophylaxe oder Impfungen
Bevor ein Ausschluß von Personen aus einer Gemeinschaftseinrichtung aus Gründen des Infektionsschutzes verfügt wird, sollte geprüft werden, ob die Belastungen, die beispielsweise in eienr Familie durch Ausschluß eine Kindes aus einem Kindergarten entstehen, vermieden werden können und ob das Ziel einer Verhütung von Infektionen nicht auch durch Aufklärung über die Infektionswege, hygienische Beratung und ggf. durch detaillierte Anweisungen des Gesundheitsamtes erreicht werden können.
Die vorliegenden Empfehlungen, die in Anlehnung an das Merkblatt des Robert-Koch-Instituts (Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten und Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin) erarbeitet wurden, enthalten Angaben zu
Inkubationszeit
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Meldepflicht
sowie Empfehlungen zu
Zulassung von Personen nach überstandener Krankheit
Zulassung von gesunden Trägern bzw. Ausscheidern von Erregern bzw. Parasiten
Zulassung von gesunden Personen, von denen anzunehmen ist, daß sie sich im Kontakt mit Krankheitserregern angesteckt haben, die sie in der Einrichtung weiterverbreiten können
Hygienemaßnahmen
medikamentösen Prophylaxe für Kontaktpersonen.
Am Entscheidungsprozeß sind Fachpersonal und medizinische Laien beteiligt. Deshalb richten sich die Empfehlungen auch an die Mitarbeiter von Schulverwaltung, Flüchtlingsverwaltung, Träger von Kindergärten, Krankenhäusern, Altersheimen, Beherbergungsbetrieben u. a. Einrichtungen.
Eine Kernaussage ist:
Jeder Ausbruch einer übertragbaren Krankheit kann nur durch sofortiges Handeln und eine enge Kooperation der zuständigen Stellen begrenzt werden. Art und Umfang der Maßnahmen hängen von den Umständen des Einzelfalles ab!
Die notwendigen Maßnahmen können in einer Einrichtung für körperlich oder seelisch Behinderte, in einem Altenheim, in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber, in einer gymnasialen Oberstufe oder in einem Kindergarten erheblich differieren.
Neben dem fachlichen Informations- und Empfehlungscharakter steht die Aufgabe, den Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren.
Aus der Vielzahl der in Gemeinschaftseinrichtungen übertragbaren Infektionskrankheiten wurden in die Empfehlungen solche aufgenommen, deren Schwere gezielte Maßnahmen zu ihrer Verhütung erfordern oder die häufig genug auftreten, um eine Routinevorgehen sinnvoll beschreiben zu können.
Die Abgrenzung der hier nicht behandelten Krankheiten ist nach beiden Seiten fließend.
Weitere Handlungsanweisungen enthalten die Schulseuchenerlasse der Bundesländer. Zur Beurteilung des Einzelfalles können weitere Merkblätter des Robert-Koch-Instituts herangezogen werden. Im übrigen stehen wir Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
1) Impfpräventable Erkrankungen
Diphtherie
Pertussis
Haemophilus influenzae
Masern
Mumps
Inkubationszeit
2-5 Tage
7-4 Tage
Nicht bekannt
8-12 Tage bis Beginn Stadium catarrh., 14 Tage bis Exanthem
12-25 Tage
Infektiosität
Bei Erregernachweis 4 Tage nach Beginn antibiot. Therapie i.d.R. negativ
Ab Ende der Inkubationszeit, Maximumim Stadium catarrhale, dann langsam abklingend
Bis 24 h nach Beginn der antibiot. Therapie (Resistenztestung!)
4 Tage vor bis 5 Tage nach Beginn des Exanthem
7 Tage vor bis 9 Tage nach Beginn der Parotitis
Zulassung nach Krankheit
Ärztliche Bescheinigung über 3 negative Abstriche, 1. Abstrich frühestens 24 h nach Ende der antibiot. Therapie
Ohne antibiot. Therapie: 21 Tage nach den ersten Symptomen; Mit Erythromycin: nach 5 Tagen
Nach antibiot. Therapie und Abklingen der Symptome
Nach Abklingen der Symptome, frühestens 5 Tage nach Beginn des Exanthems
Nach Abklingen der Symptome, frühestens 9 Tage nach Beginn der Parotitis
Zulassung von Keimträgern
Meist Zufalls- Befund! 3 negative Abstriche!
Entfällt, da Trägerstatus nicht wahrscheinlich
Nicht sinnvoll wegen Häufigkeit
Entfällt
Entfällt
Zulassung von Kontakt- personen
3 negative Abstriche, frühestens 7 Tage nach Kontakt
Ohne Symptome keine Einschränkung
Nicht erforderlich, solange kein Meningitis- oder Epiglottitis-Verdacht
Nicht erforderlich bei: Impfschutz, früherer Erkrankung und postexpos. Impfung. Sonst: Ausschluß für 14 Tage
Nicht erforderlich bei: Impfschutz, früherer Erkrankung und postexpos. Impfung. Sonst: Ausschluß für 18 Tage
Hygiene- maßnahmen
Raum- Desinfektion nach Besuch durch erkrankte Person
Nicht bekannt
Nicht bekannt
Nicht bekannt
Nicht bekannt
Post- Expositions- Prophylaxe
Penicillin G: Zulassung nach 3 Tagen
Erythromycin für 14 Tage
Empfohlen bei Erkrankung mit Meningitis- oder Epiglottitis- symptomen
a) bei unvollst. Impfschutz: Rifampicin für 4 Tage an alle Mitglieder im Haushalt oder Gruppe einer Kindereinrichtung (ausgen. Gravide)
b) Säugl. 1. Monat: Rifampicin
10 mg/kg/d über 4 Tage
c) Kinder < 12 J: 20 mg/kg/d über 4 Tage
d) Pers. > 12 J: 600 mg/d über 4 Tage
Aktive Impfung bis 3 Tage nach Exposition. Bei Immunschwäche: Hyper-Immunglo- bulin bis 3 Tage nach Exposition.
Impfung während Inkubation für alle exponierten und empfänglichen Personen so früh wie möglich
Meldung
Erkrankung und Tod an Landes- Gesundheits- behörde
Tod an Landes- Gesundheits- behörde
Keine
Tod an Landes- Gesundheits- behörde
Keine
Röteln
Polio-Myelitis
Hepatitis A
Hepatitis B
Inkubationszeit
14-21 Tage
5-14 Tage, in Einzel- fällen bis 35 Tage
15-45 Tage
40-160 Tage
Infektiosität
7 Tage vor bis 7 Tage nach Beginn des Exanthems
Virusausscheidung im Stuhl 2-3 Tage nach Infektion, Dauer: 4 Wochen bis 5 Monate
1-2 Wochen vor bis 1 Woche nach Beginn des Ikterus
Solange HBsAG oder HBV-DNA nach- weisbar
Zulassung nach Krankheit
Nach Abklingen der Symptome, frühestens 7 Tage nach Beginn des Exanthems
Frühestens 3 Wochen nach Krankheits- beginn
2 Wochen nach Auftreten der ersten Symptome bzw. 1 Woche nach Auftreten des Ikterus
Sobald das Allgemeinbe- finden den Besuch gestattet
Zulassung von Keim- trägern
Entfällt
Entfällt
Entfällt, da Routine- diagnostik zur Erfassung der Ausscheider nicht gegeben
Entfällt mit Ausnahme von Personen mit aggressivem Verhalten, Blutungen oder akuter, generalis. Dermatitis
Zulassung von Kontaktpersonen
Nicht erforderlich bei: Impfschutz früherer Erkrankung und postexpos. Impfung oder Kontakt zu Personen mit Impfschutz. Sonst: Ausschluß 3 Woche
Nicht erforderlich bei: Impfschutz, früherer Erkrankung und postexpos. Impfung. Sonst: 4 Wochen nach letztem Kontakt zu Erkranktem. Früher möglich, wenn Hygiene- maßnahmen gesichert
Nicht erforderlich
Hygienemaßnahmen
Nicht bekannt
Vermeidung von fäkal- oralen Schmier- infektionen durch Händewaschen und Desinfektion
Vermeidung von fäkal- oralen Schmier- infektionen durch Händewaschen und Desinfektion
Vermeidung von Blutkontakt
Post- Expositions- Prophylaxe
Impfung während Inkubation für alle exponierten und empfänglichen Personen so früh wie möglich
Impfung während Inkubation für alle exponierten und empfänglichen Personen so früh wie möglich
Impfung während Inkubation für alle exponierten und empfänglichen Personen so früh wie möglich; evtl. Prophylaxe mit Immun- globulin
Impfung und Hyper- Immunglobulin
Meldung
Keine
Verdacht, Erkrankung und Tod an Oberste Landes- Gesundheits-behörde; Kontakt mit RKI !
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie für Anfragen bevorzugt die Möglichkeiten eines E-Mail. Ernstgemeinte E-Mail-Anfragen werden baldmöglichst beantwortet. Das kann u.U. aber etwas dauern, ich bin ja schließlich auch mal unterwegs
Dr. B. Ziegler - Facharzt für Laboratoriumsmedizin - Transfusionsmedizin - Umweltmedizin
Tel.: 0172 6361278 E-Mail:Ziegoe@aol.com