Durch Urteil des BGH ist in jedem Fall einer beabsichtigten Bluttransfusion auf die Möglichkeit einer Eigenblutspende hinzuweisen.
Dies betrifft vorzüglich Operationen, bei denen für Terminplanung und Operationsvorbereitung ausreichend Zeit zur Verfügung steht (v. a. die Fachgebiete Orthopädie, Urologie, Gynäkologie , Cardiologie, Angiologie).
Die Eigenblutspende stellt ein besonderes Verfahren dar, um für den Fall einer Operation Blut zur Transfusion zur Verfügung zu stellen. Die Eigenblutkonserve wird nach den für die Blutkonservenherstellung geltenden Richtlinien hergestellt.
Produktbeschreibung
Blutkonserven sind biologische Produkte. Sie unterliegen daher einer begrenzten Haltbarkeit. Durch die Herstellung im geschlossenen System wird Keimfreiheit weitgehend gewährleistet. Dennoch ist für die Sicherung der Sterilität die Einhaltung der empfohlenen Lagerungsbedingungen (4 - 8 Grad C) unbedingt erforderlich.
Eine Anwendung der Eigenblutkonserve nach dem angegebenen Verfallsdatum ist nicht zulässig. Eine Unterbrechung der gekühlten Lagerung beeinträchtigt die Qualität der Blutkonserve.
Risiken im Zusammenhang mit der Eigenblutspende
Die Entnahme von Blut zur Herstellung von Blutkonserven stellt einen Eingriff dar. Sie ist mit einem gewissen Risiko verbunden, das sich vor allem auf Kreislauf-Reaktionen bezieht.
Auch die Bildung eines Haematoms ("blauer Fleck") an der Punktionsstelle ist nicht auszuschließen. Eine Neigung zu Thrombosen kann ebenfalls zu Komplikationen führen.
Risiken aus der Anwendung der Eigenblutkonserve ergeben sich aus dem klinischen Zusammenhang; sie können zum Zeitpunkt der Eigenblutspende in der Regel nicht abgeschätzt werden.
Abwicklung der Eigenblutspende
Die ambulante Eigenblutspende ist den gesetzlichen Krankenkassen noch nicht als Kassenleistung vorgesehen, obgleich hier Gespräche im Gange sind. Vielmehr ist sie - sofern sie im Krankenhaus durchgeführt wird - als Teil der stationären Leistung anzusehen.
Ambulant entnommene Eigenblutspenden sind demnach vom Hersteller mit dem Patienten direkt oder mit dem Krankenhaus abzurechnen. Dem Patienten steht die Möglichkeit offen, die Kosten der Eigenblutspende sich von der Kasse bzw. dem Krankenhaus erstatten zu lassen.
Die Eigenblutspende soll in enger Kooperation zwischen Hausarzt - Krankenhaus - Patient - Transfusionsmediziner geplant und durchgeführt werden.
Dies beinhaltet die Information über Operationsindikation, klinisch relevante Daten, vorgesehener Operationstermin, damit rechtzeitig ausreichend Eigenblut zur Verfügung gestellt werden kann:
Minimum 2 Konserven (denn eine Konserve ist keine Konserve), Maximum unter Nutzung der Bockspungstrategie und einer Behandlung mit Erythropoetin 4 Konserven.
Diese Begrenzung ergibt sich vor allem aus der begrenzten Haltbarkeit der Blut-/Erythrocytenkonzentrate, während nach Aufarbeitung anfallendes gerinnungaktives Frischplasma tiefgekühlt lange haltbar ist.
Eigentums- und Nutzungsvorbehalt
Die Eigenblutkonserve bzw. die daraus hergestellten Einzelkomponenten Erythrocytenkonzentrat und Plasma verbleiben von der Abnahme bis zum Verbrauch/Vernichtung Eigentum des Auftraggebers/Spenders. Sie sind nur zur Anwendung beim Spender persönlich bestimmt.
Anderweitige Verwendung (z. B. Fremd-Transfusion, Verarbeitung zu Blut-/Plasmaprodukten, Verkauf an Dritte u. a. m.) ist nicht zulässig, auch wenn bei ihnen die in der Transfusionsmedizin üblichen infektionsserologischen Untersuchungen auf Hepatitis B und C, Lues, HIV, Cytomegalie usw. routinemäßig durchgeführt werden.
Nicht zum Einsatz gekommene Konserven sind nach den geltenden Bestimmungen über die Behandlung von potentiell infektiösem Material vom Eigentümer/Spender zu vernichten, der damit den Hersteller beauftragen kann.
Die sachgerechte Lagerung/Verbringung der Konserve an den Einsatzort unterliegt der Obhut und Verantwortung des Eigentümers, sofern er hiermit nicht den Hersteller oder das Krankenhaus beauftragt.
Als Arzt für Transfusionsmedizin mit langjähriger Erfahrung in der Herstellung und Aufarbeitung von Blutkonserven habe ich vom Regierungspräsidium Nordbaden die arzneimittelrechtliche Erlaubnis zur Herstellung von Eigenblutkonserven und personenbezogenen Blutkonserven erhalten.
In meiner Praxis können Eigenblutkonserven hergestellt und bis zum Gebrauch gelagert werden.
Für weitere Informationen und Terminabsprache stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Anmerkung
Familienspenden sind wie Fremdspenden zu behandeln.
Das Transfusionsrisiko ist diesen gegenüber jedoch nicht vermindert, da "Familienspender" keine Dauer-, sondern meist Erstspender sind, bei denen keine Befunde aus früheren Spenden vorliegen. Im Fall unerwünschter Nebenwirkungen ist bei Familienspenden neben dem gesundheitlichen Risiko auch mit einem "familiären Risiko" zu rechnen. Daher rate ich von Familienspenden eher ab.
Selbstverständlich werden sie bei übereinstimmend dokumentiertem Wunsch von Empfänger und Spender durchgeführt, allerdings nur, wenn der ausgewählte Spender im Zeitraum von 6 - 12 Monaten zurückliegend mindestens 1 Blutspende geleistet hat.
Die Vorschrift der Beobachtung von Erstblutspendern über mindestens 6 Monate gestattet die Verwendung von Erstblutspenden n i c h t. Ersatzweise kann als Nachweis der Beobachtung über 6 Monate ein HIV-Test dienen, welcher mindesten 6 und höchstens 12 Monate zurückliegen darf.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie für Anfragen bevorzugt die Möglichkeiten eines E-Mail. Ernstgemeinte E-Mail-Anfragen werden baldmöglichst beantwortet. Das kann u.U. aber etwas dauern, ich bin ja schließlich auch mal unterwegs
Dr. B. Ziegler - Facharzt für Laboratoriumsmedizin - Transfusionsmedizin - Umweltmedizin
Tel.: 0172 6361278 E-Mail:Ziegoe@aol.com