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KBV begrüßt Richtlinien des Bundesausschusses

Neue Substitutionsregelung verbessert die Stellung von Ärzten und Patienten


Köln (ots) - Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt die heute vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beschlossene Novellierung der Methadon-Richtlinien."Die neuen Richtlinien sind ganz im Sinne von Ärzten und Patienten. Sie verbessern die Qualität der Methadon-Behandlung und bauen unnötige Bürokratie ab," kommentierte der Erste Vorsitzende der KBV, Dr. Manfred Richter-Reichhelm.

Die Neufassung entspricht weitgehend dem Vorschlag der Ärzteseite, der bereits im Juni vorgelegt, damals jedoch vehement von den Krankenkassen abgelehnt wurde."Damit haben wir unsere Forderungen durchgesetzt", stellte der Erste KBV-Vorsitzende fest."Es ist ein deutlicher Fortschritt, dass eine Substitution nun unabhängig von Begleiterkrankheiten erwogen werden kann. So bietet sich zusätzlichen Patienten die Chance, diese Behandlung zu nutzen", urteilte Richter-Reichhelm. Opiatabhängige hatten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bisher nur dann Anspruch auf Methadon, wenn sie an einer schweren Zweiterkrankung, wie einer HIV- oder Hepatitisinfektion, litten. Eine weitere Änderung: Die substitutionsgestützte Behandlung muss künftig nur noch gemeldet werden, die Genehmigungspflicht durch eine Methadonkommission entfällt."Die neuen Richtlinien tragen erheblich dazu bei, die gesundheitliche Situation der Betroffenen zu verbessern. Wir sind zuversichtlich, auf diese Weise Süchtigen dauerhaft zu helfen," erklärte der KBV-Vorsitzende.

Auch die Vertreter der Krankenkassen stimmten heute im Bundesausschuss für die Änderungen. Sie hatten die neue Regelung anfangs abgelehnt, da sie eine Ausweitung ihrer Leistungen befürchteten. Strenge qualitative Anforderungen an die Substitutionsbehandlung sollen eine Leistungsausweitung jedoch verhindern. Die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und

Krankenkassen werden verpflichtend, wenn das Bundesgesundheitsministerium nicht innerhalb von zwei Monaten widerspricht.


[28.10.02] Quelle: kbv
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