München (ots) - Eine private Krankenversicherung darf die
selbstdefinierte Fallpauschale einer führenden Privatklinik nicht
ablehnen, weil sie wesentlich höher ist als der Pflegesatz in anderen
Krankenhäusern. Medizinische Top-Qualität darf nicht unter dem
falschen Vorwurf von Wucher verhindert werden. Objektive medizinische
Befunde und wissenschaftliche Erkenntnisse sind die wichtigsten
Kriterien. So entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem
jahrelangen Rechtsstreit eines Patienten der Alpha Klinik München
gegen seine private Krankheitskostenversicherung (IV ZR 278/01,
Urteil vom 12. März 2003). Chefarzt Drs. Horst Dekkers von der
Sektion Rücken der Alpha Klinik sieht in dem lange erwarteten Urteil
eine höchstrichterliche Anerkennung medizinischer Höchstleistung:
"Über Fortschritt darf nicht der Sparkommissar einer
Privatversicherung entscheiden, sondern einzig der mündige Patient.
Unsere Spezialisierung soll nicht nur Superreichen zugute kommen".
Der Kläger Jürgen L. hatte eine Abfolge von Bandscheibenschäden
und wollte seine Versicherung angemessen an den Kosten für drei
erfolgreiche minimal-invasive Operationen in der Spezialklinik für
Knie- und Rückenchirurgie beteiligen. Sie erstattete mit 4.458,35 DM
weniger als ein Zehntel. Begründung: Der Patient hätte sich billiger
einer herkömmlichen Schnittoperation in einem anderen Krankenhaus
unterziehen können.
Der Bundesgerichtshof lehnte diesen Kostenvergleich ab. Öffentlich
geförderte Krankenhäuser dürfen bei ihrer Kalkulation nicht jeden
Aufwand berücksichtigen, zum Beispiel grundsätzlich nicht die
Investitionskosten. Außerdem erhalten sie Steuervergünstigungen. Die
von der Privatklinik streng kalkulierte Fallpauschale ist
ausschließlich aus medizinischer Sicht zu beurteilen. Die
Gesamtkosten für nichtärztliche personelle und sachliche Leistungen,
insbesondere Krankenpflege, Verwaltung, die Bereitstellung der
medizinisch-technischen Ausstattung einschließlich des
Operationssaales, die Versorgung mit Arznei und Pflegemitteln, sowie
Unterbringung und Verpflegung rechtfertigen nicht den Vorwurf des
Wuchers. Deshalb scheiterte die beklagte Privatversicherung auch mit
ihrer Argumentation einer "Übermaßbehandlung".
Die Alpha Klinik München genießt Weltruhm für ihre
fortschrittliche, schonendste operative Behandlung von
Bandscheibenvorfällen. Für diese Top-Qualität haben sich schon
Patienten aus 50 Nationen entschieden. Viele Op-Methoden und
Mini-Instrumente sind eigens für diese Privatklinik entwickelt
worden. Chefarzt Drs. Horst Dekkers von der Sektion Rücken der Alpha
Klinik, die den Prozess unterstützte: "Es wurde klar gegen die
inhumane Politik einiger privater Krankenversicherungen entschieden:
Medizinischer Fortschritt darf nicht durch Verweigerung oder
Diffamierung auf Super-Reiche beschränkt werden."
[14.03.2003]
Quelle: Alpha Klinik für Knie- und Wirbelsäulenchirurgie