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BGH-Sieg für medizinische Top-Leistung

München (ots) - Eine private Krankenversicherung darf die selbstdefinierte Fallpauschale einer führenden Privatklinik nicht ablehnen, weil sie wesentlich höher ist als der Pflegesatz in anderen Krankenhäusern. Medizinische Top-Qualität darf nicht unter dem falschen Vorwurf von Wucher verhindert werden. Objektive medizinische Befunde und wissenschaftliche Erkenntnisse sind die wichtigsten Kriterien. So entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem jahrelangen Rechtsstreit eines Patienten der Alpha Klinik München gegen seine private Krankheitskostenversicherung (IV ZR 278/01, Urteil vom 12. März 2003). Chefarzt Drs. Horst Dekkers von der Sektion Rücken der Alpha Klinik sieht in dem lange erwarteten Urteil eine höchstrichterliche Anerkennung medizinischer Höchstleistung: "Über Fortschritt darf nicht der Sparkommissar einer Privatversicherung entscheiden, sondern einzig der mündige Patient. Unsere Spezialisierung soll nicht nur Superreichen zugute kommen".

Der Kläger Jürgen L. hatte eine Abfolge von Bandscheibenschäden und wollte seine Versicherung angemessen an den Kosten für drei erfolgreiche minimal-invasive Operationen in der Spezialklinik für Knie- und Rückenchirurgie beteiligen. Sie erstattete mit 4.458,35 DM weniger als ein Zehntel. Begründung: Der Patient hätte sich billiger einer herkömmlichen Schnittoperation in einem anderen Krankenhaus unterziehen können.

Der Bundesgerichtshof lehnte diesen Kostenvergleich ab. Öffentlich geförderte Krankenhäuser dürfen bei ihrer Kalkulation nicht jeden Aufwand berücksichtigen, zum Beispiel grundsätzlich nicht die Investitionskosten. Außerdem erhalten sie Steuervergünstigungen. Die von der Privatklinik streng kalkulierte Fallpauschale ist ausschließlich aus medizinischer Sicht zu beurteilen. Die Gesamtkosten für nichtärztliche personelle und sachliche Leistungen, insbesondere Krankenpflege, Verwaltung, die Bereitstellung der medizinisch-technischen Ausstattung einschließlich des Operationssaales, die Versorgung mit Arznei und Pflegemitteln, sowie Unterbringung und Verpflegung rechtfertigen nicht den Vorwurf des Wuchers. Deshalb scheiterte die beklagte Privatversicherung auch mit ihrer Argumentation einer "Übermaßbehandlung".

Die Alpha Klinik München genießt Weltruhm für ihre fortschrittliche, schonendste operative Behandlung von Bandscheibenvorfällen. Für diese Top-Qualität haben sich schon Patienten aus 50 Nationen entschieden. Viele Op-Methoden und Mini-Instrumente sind eigens für diese Privatklinik entwickelt worden. Chefarzt Drs. Horst Dekkers von der Sektion Rücken der Alpha Klinik, die den Prozess unterstützte: "Es wurde klar gegen die inhumane Politik einiger privater Krankenversicherungen entschieden: Medizinischer Fortschritt darf nicht durch Verweigerung oder Diffamierung auf Super-Reiche beschränkt werden."


[14.03.2003] Quelle: Alpha Klinik für Knie- und Wirbelsäulenchirurgie
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