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Verfahrensdauer zur Entscheidung über Berufskrankheiten fast halbiert

Berufskrankheitsverfahren werden bei der VBG innerhalb von vier Monaten entschieden


Hamburg (ots) - Die VBG, die gesetzliche Unfallversicherung für Dienstleistungsunternehmen aus weit über 100 weitere Branchen, hat die Verfahrensdauer zur Entscheidung über die Berufskrankheiten im letzten Jahr fast halbiert. 2003 dauerte die Entscheidung über Berufskrankheiten bei der größten gesetzlichen Unfallversicherung durchschnittlich 4,3 Monate, im Jahr davor waren es noch sieben Monate.

Welche Krankheitsbilder zu den Berufskrankheiten zählen, legt eine Liste der Bundesregierung in der Berufskrankheiten-Verordnung fest. Unfallversicherungsträger wie die VBG prüfen lediglich, ob eine Erkrankung vorliegt und ob diese Krankheit durch die berufliche Tätigkeit ausgelöst wurde. In der ersten Phase des Feststellungsverfahrens steht die sichere medizinische Diagnose im Zentrum. Im zweiten Schritt muss die Kausalität festgestellt werden: War die Arbeit Auslöser für die Krankheit? Dabei geht es häufig um die Frage, ob die Intensität und Dauer der schädigenden Einwirkungen dafür stark bzw. lang genug war.

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Hat ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber öfter gewechselt, erschwert dies die Prüfung. Je seltener eine Krankheit auftritt, um so aufwändiger ist auch die notwendige Prüfung, die häufig medizinisch-wissenschaftliche Gutachten erfordert. Aber auch in diesem Bereich konnte die VBG das Verfahren in vielen Fällen durch Vereinfachungen bei der Erhebung und der Beurteilung sowie enge Kooperation mit Versicherten und Ärzten wesentlich verkürzen. Im vergangenen Jahr hat die VBG 2.069 Fälle aufgegriffen, in denen eine Berufskrankheit entstanden sein oder drohen konnte. Davon bestätigte sich in 493 Fällen der Berufskrankheiten-Verdacht. Am häufigsten melden Ärzte bzw. die Versicherten der VBG den Verdacht auf eine Berufskrankheit durch Lärmschäden, Schäden an der Lendenwirbelsäule oder Hauterkrankungen.

Die VBG bietet im Fall von Berufskrankheiten ein umfassendes Leistungsangebot, das auch Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation und Entschädigungsleistungen umfasst. "Durch die Verkürzung der Bearbeitungszeit erhalten die Betroffenen schnellstmöglich Sicherheit, ob die VBG statt der Krankenkasse als Kostenträger einspringt", erklärt Prof. Dr. Ernst Haider, Vorsitzender der Geschäftsführung der VBG. "Durch die Straffung der Verfahren reduzieren wir die Verfahrenskosten, was letztendlich den Mitgliedsunternehmen, die die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung aufbringen, zugute kommt."

Das Berufskrankheitsverfahren der VBG ist unbürokratisch und transparent für den Versicherten. Der Berufskrankheitsexperte der VBG steht in direktem Kontakt mit dem Versicherten und klärt so viel wie möglich im Gespräch, um Schriftwechsel zu minimieren. Außerdem erhält der Versicherte bis zur Anerkennung der Berufskrankheit bereits zahlreiche Hilfsangebote, vor allem um einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes vorzubeugen.

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ist eine gesetzliche Unfallversicherung. Sie versichert über 500.000 Unternehmen mit rund 6,6 Mio. Versicherten in Dienstleistungsunternehmen aus über 100 Branchen, wie z. B. Banken und Versicherungen, Verwaltungen, Zeitarbeitsunternehmen, freie Berufe, Unternehmen der IT-Branche sowie Sportvereine.

Weitere Informationen zur Verwaltungs-Berufsgenossenschaft finden Sie unter www.vbg.de


[28.09.2004] Quelle: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG
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