Verfahrensdauer zur Entscheidung über Berufskrankheiten fast halbiert
Berufskrankheitsverfahren werden bei der VBG innerhalb von vier
Monaten entschieden
Hamburg (ots) - Die VBG, die gesetzliche Unfallversicherung für
Dienstleistungsunternehmen aus weit über 100 weitere Branchen, hat
die Verfahrensdauer zur Entscheidung über die Berufskrankheiten im
letzten Jahr fast halbiert. 2003 dauerte die Entscheidung über
Berufskrankheiten bei der größten gesetzlichen Unfallversicherung
durchschnittlich 4,3 Monate, im Jahr davor waren es noch sieben
Monate.
Welche Krankheitsbilder zu den Berufskrankheiten zählen, legt eine
Liste der Bundesregierung in der Berufskrankheiten-Verordnung fest.
Unfallversicherungsträger wie die VBG prüfen lediglich, ob eine
Erkrankung vorliegt und ob diese Krankheit durch die berufliche
Tätigkeit ausgelöst wurde. In der ersten Phase des
Feststellungsverfahrens steht die sichere medizinische Diagnose im
Zentrum. Im zweiten Schritt muss die Kausalität festgestellt werden:
War die Arbeit Auslöser für die Krankheit? Dabei geht es häufig um
die Frage, ob die Intensität und Dauer der schädigenden Einwirkungen
dafür stark bzw. lang genug war.
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Hat ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber
öfter gewechselt, erschwert dies die Prüfung. Je seltener eine
Krankheit auftritt, um so aufwändiger ist auch die notwendige
Prüfung, die häufig medizinisch-wissenschaftliche Gutachten
erfordert. Aber auch in diesem Bereich konnte die VBG das Verfahren
in vielen Fällen durch Vereinfachungen bei der Erhebung und der
Beurteilung sowie enge Kooperation mit Versicherten und Ärzten
wesentlich verkürzen. Im vergangenen Jahr hat die VBG 2.069 Fälle
aufgegriffen, in denen eine Berufskrankheit entstanden sein oder
drohen konnte. Davon bestätigte sich in 493 Fällen der
Berufskrankheiten-Verdacht. Am häufigsten melden Ärzte bzw. die
Versicherten der VBG den Verdacht auf eine Berufskrankheit durch
Lärmschäden, Schäden an der Lendenwirbelsäule oder Hauterkrankungen.
Die VBG bietet im Fall von Berufskrankheiten ein umfassendes
Leistungsangebot, das auch Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation
und Entschädigungsleistungen umfasst. "Durch die Verkürzung der
Bearbeitungszeit erhalten die Betroffenen schnellstmöglich
Sicherheit, ob die VBG statt der Krankenkasse als Kostenträger
einspringt", erklärt Prof. Dr. Ernst Haider, Vorsitzender der
Geschäftsführung der VBG. "Durch die Straffung der Verfahren
reduzieren wir die Verfahrenskosten, was letztendlich den
Mitgliedsunternehmen, die die Beiträge für die gesetzliche
Unfallversicherung aufbringen, zugute kommt."
Das Berufskrankheitsverfahren der VBG ist unbürokratisch und
transparent für den Versicherten. Der Berufskrankheitsexperte der VBG
steht in direktem Kontakt mit dem Versicherten und klärt so viel wie
möglich im Gespräch, um Schriftwechsel zu minimieren. Außerdem erhält
der Versicherte bis zur Anerkennung der Berufskrankheit bereits
zahlreiche Hilfsangebote, vor allem um einer Verschlechterung des
Gesundheitszustandes vorzubeugen.
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ist eine gesetzliche
Unfallversicherung. Sie versichert über 500.000 Unternehmen mit rund
6,6 Mio. Versicherten in Dienstleistungsunternehmen aus über 100
Branchen, wie z. B. Banken und Versicherungen, Verwaltungen,
Zeitarbeitsunternehmen, freie Berufe, Unternehmen der IT-Branche
sowie Sportvereine.
Weitere Informationen zur Verwaltungs-Berufsgenossenschaft finden
Sie unter www.vbg.de