Zahntechniker-Handwerk wird das Bundesverfassungsgericht anrufen
Dreieich/Berlin (ots) - Nach der Anhörung im Gesundheitsausschuss
des Deutschen Bundestages am vergangenen Dienstag scheint es
endgültig: Zahntechnische Handwerksbetriebe sollen im nächsten Jahr
gesetzlich gezwungen werden, nach der Preisabsenkung um 5 % und einer
Nullrunde bei Zahnersatz für die gesetzlich Krankenversicherten nicht
mehr kostendeckend zu arbeiten.
Hierzu der Präsident des VDZI, Lutz Wolf:
"Für den Fall, dass das Gesetz tatsächlich zustande kommt, werden
wir jede rechtliche Maßnahme unterstützen, die die Umsetzung der
Preisabsenkung verhindert. Die betroffenen Handwerksbetriebe werden
sich beim Bundesverfassungsgericht mit Verfassungsbeschwerden und
Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Wehr setzen, um
das Inkrafttreten des Beitragssicherungsgesetzes zu verhindern.
Wir haben in den letzten vierzehn Tagen auf der politischen Bühne
unermüdlich gekämpft und eine sachorientierte und professionelle
Politikberatung gemacht. Wir haben gewichtige Sachargumente
vorgetragen. Sie wurden durch kein einziges Gegenargument widerlegt.
Wir haben ohne jede Polemik die Regierung davon zu überzeugen
versucht, dass sie hier einen schweren politischen und ökonomischen
Fehler begeht. Wir sind das Opfer einer schier hilflosen Kaskade von
Belastungsüberwälzungen, die von der geplanten Mehrwertsteuererhöhung
von 7 % auf 16 % ausging. Dieser fatale Politik-Fehler ist eine
Katastrophe für die Ziele der Leistungsgerechtigkeit und für die
Qualitätsorientierung der Versorgungsstrukturen in der
Krankenversorgung. Er ist ein Schlag gegen die Leistungsfähigkeit
jedes einzelnen in Deutschland produzierenden zahntechnischen
Handwerksbetriebes."
Der Verband bereitet für die folgenden Schritte die umfangreichste
Dokumentation der von Betrieben, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern in Deutschland testierten Wirtschaftslage der
zahntechnischen Betriebe vor. Er ruft heute alle der über 8.000
zahntechnischen Betriebe zur Teilnahme und Unterstützung dieser
Maßnahme auf.
Hierzu der Generalsekretär des VDZI, Walter Winkler:
"Wir sind der festen Überzeugung, dass das
Bundesverfassungsgericht die Preisabsenkung stoppen wird. Sie
berücksichtigt weder die unterschiedliche Belastungsfähigkeit, noch
die unterschiedlichen Belastungsgrenzen der einzelnen betroffenen
Leistungserbringer. Die Ausgaben für zahntechnische Leistungen
innerhalb der Gesamtausgaben der GKV betragen 1,4 %, bei
zurückgehenden Zahnersatz-ausgaben. Um hier marginale Einsparungen zu
erzielen, wird die Leistungsfähigkeit von 100 % der Handwerksbetriebe
ruiniert. Preisabsenkung für ein Gesundheitshandwerk sind keine
verantwortbare Politik."
"Wenn dieses Handwerk die Erfahrung machen muss, dass die
Regierung jede ernst gemeinte Politikberatung ignoriert und nicht
mehr zu einer Korrektur eines objektiven Fehlers fähig ist, müssen
wir entsprechend reagieren.", so Präsident Lutz Wolf.
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