Ärztepräsident Hoppe zur Koalitionsvereinbarung: Standardisierung und staatliche Eingriffsverwaltung
Berlin (ots) - "Der Weg, den die neue Bundesregierung in
der Gesundheitspolitik einschlägt, kann allzu leicht in eine
Amerikanisierung des Gesundheitswesens führen. Denn
Standardisierung, Bürokratisierung und Elemente einer staatlichen
Eingriffsverwaltung prägen die Koalitionsvereinbarung. Trotz
positiver Ansätze orientieren sich die gesundheitspolitischen Ziele
dieser Regierung nicht primär am Versorgungsbedarf der Patienten,
sondern vornehmlich an den Vorgaben einer strikten
Durchökonomisierung", so Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr.
Jörg-Dietrich Hoppe in einer ersten Reaktion auf den heute
beschlossenen rot-grünen Koalitionsvertrag.
Im übrigen sei der Vertrag gekennzeichnet durch
Widersprüchlichkeiten, so Hoppe weiter. Zwar werde das Recht auf
freie Arztwahl formell bestätigt, mit der Modifizierung des
Kontrahierungszwanges aber faktisch aufgehoben. Wenn die
Krankenkassen den Patienten nicht mehr den freien Zugang zu allen
Ärzten ermöglichen könnten, dann wäre auch das Recht auf freie
Arztwahl nicht mehr gegeben, kritisiert Hoppe.
Auch führe die Möglichkeit der Krankenkassen, neben dem
Kollektivvertragssystem noch Einzelverträge abschließen zu können,
letztlich in ein System der Mehrklassenmedizin. Denn nur noch
bestimmte Versichertengruppen kämen in den Genuss dieser
'Einzelvertraglichen' Leistungen.
Widersprüchlich ist auch, dass zwar eine hochstehende
gesundheitliche Versorgung nach dem Stand der medizinischen
Erkenntnisse versprochen wird, zugleich aber eine Etablierung
unterschiedlicher Therapieansätze - und damit eben nicht
Evidence-based Medicine festgeschrieben werden soll.
Ziel der rot-grünen Gesundheitspolitik kann nach Hoppes Analyse
nur die sukzessive Auflösung der ärztlichen Selbstverwaltung und die
völlige Standardisierung ärztlichen Handelns sein. Die
Rezertifizierung von Ärzten ('Ärzte-TÜV'), international höchst
strittig, weil kostenintensiv und ineffizient, sowie das geplante
"Deutsche Zentrum für Qualität in der Medizin" sind Kennzeichen
dieser Politik. Danach sollen politisch motivierte Expertokraten,
institutionalisiert abgesichert, ärztliches Handeln schematisieren
und sogar einen bisher nicht existierenden Leistungskatalog fest-
und fortschreiben. Checklistenmedizin in einem begrenzten
Behandlungsspektrum wäre dann die Folge.
"Vieles deutet daraufhin, dass die Freiberuflichkeit des Arztes
einer Staatsmedizin geopfert werden soll. Dann aber", so Hoppe,
"ließe sich eine bürgernahe, niveauvolle und individuelle
Gesundheitsversorgung nicht mehr aufrechterhalten".
Der Ärztepräsident erkennt aber durchaus auch positive Ansätze in
dem Regierungspapier. Die Stärkung des Hausarztes als Lotse, die von
der Ärzteschaft schon lange geforderte Stärkung der Prävention sowie
die Idee einer Patientenquittung, sofern nicht von einem
unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand begleitet, finde die
Zustimmung der Ärzteschaft, so Hoppe. Bei der Gesundheitskarte aber
sollte man strikt darauf achten, dass der Patient auch Herr des
Verfahrens bleibe. Gesundheitsdaten zur Diagnose, Therapie oder gar
zur Familienanamnese müssten besonders sensibel behandelt werden.
Auch sei ausdrücklich zu begrüßen, dass in einem Gentest-Gesetz
neben den Prinzipien der Freiwilligkeit des Diskriminierungsverbotes
und der Datenhoheit der Patienten ein strikter Arztvorbehalt
vorgesehen ist.
Schließlich wird sich die Regierung daran messen lassen müssen,
wie zügig und nachhaltig sie die zum großen Teil unzumutbaren
Bedingungen ändert, unter denen Ärztinnen und Ärzte in Klinik und
Praxis arbeiten müssen. "Sollten weiterhin, trotz Zulauf zum
Medizinstudium, die Absolventen nicht mehr in die ärztliche
Versorgung gehen wollen, weil eben Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen
und gesellschaftliche Anerkennung völlig unzureichend sind, dann
werden wir dem Versorgungsnotstand nicht mehr entgehen können", so
Hoppe.
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