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Ärzte können Fortbildung gegenüber Patienten nachweisen

106. Deutscher Ärztetag votiert für freiwilliges Zertifikat


Köln (ots) - Der 106. Deutsche Ärztetag in Köln hat das Zertifikat der Landesärztekammern zum freiwilligen Fortbildungsnachweis abschließend bewertet und zur flächendeckenden Einführung empfohlen. In den vergangenen drei Jahren hatten die Ärztekammern ein praxisbezogenes Zertifikat entwickelt, das ein Angebot der Kammern zur Würdigung der freiwilligen Fortbildungsbemühungen ihrer Mitglieder darstellt. Es trägt den Besonderheiten einer individuellen Patientenversorgung auf wissenschaftlicher Basis Rechnung. Damit grenzen sich die Ärzte ganz bewusst gegen die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums ab, eine gesetzliche Fortbildungspflicht für Ärzte einführen zu wollen, die mit dem drohenden Verlust der Kassenzulassung verknüpft ist. Die Ärzteschaft wehrt sich dagegen, dass ihre Selbstbestimmung durch Zwangsregulierung ersetzt werden soll. "Statt unsere Bemühungen um Qualität zu fördern, wird ohne einen Nachweis der erwünschten Wirkungen ein System völlig unangemessener Repressionen installiert", erklärte Prof. Dr. Heyo Eckel, Vorsitzender des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung der Bundesärztekammer und Präsident der Ärztekammer Niedersachsen.

Nach dem Berufsrecht sind die Ärzte schon jetzt verpflichtet, sich in dem Umfange fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist. Sie müssen laut Berufsordnung ihre Fortbildung gegenüber der Ärztekammer in geeigneter Form nachweisen können. "Allein die Teilnehmerzahlen der ärztlichen Fortbildungsakademien belegen eindeutig, dass von Fortbildungsmüdigkeit der Ärzte nun wirklich nicht die Rede sein kann und straft all jene Lügen, die ein mangelndes Fortbildungsinteresse und Fortbildungsverhalten bei der Ärzteschaft mutmaßen", sagte Eckel. Die Fortbildung diene dem Erhalt, der Erweiterung und Aktualisierung der in der Aus- und Weiterbildung erworbenen Kompetenzen zum Nutzen der Patienten und zur Förderung der Gesundheit.

Durch das Zertifikat wird den Ärzten die Möglichkeit gegeben, ihre regelmäßige qualifizierte Fortbildung als Bestandteil einer Qualitätssicherungsmaßnahme gegenüber den Patienten zu dokumentieren. Die Ärztekammern bewerten Fortbildungsveranstaltungen danach, ob sie für das Fortbildungszertifikat anerkannt werden können.

Das Fortbildungszertifikat wird ausgestellt, wenn der Arzt nach einheitlichen Bewertungskriterien innerhalb von drei Jahren 150 Fortbildungspunkte erworben und dokumentiert und einen Antrag auf Ausstellung bei der zuständigen Ärztekammer gestellt hat. Ein Fortbildungspunkt entspricht einer akademischen Stunde von 45 Minuten.

Die individuell unterschiedlichen Formen des Lernverhaltens und der ärztlichen Tätigkeit zeigt sich in der Vielfalt der Fortbildungsmethoden und -medien. Das Spektrum reicht von Vorträgen und Diskussionen über Kongresse und interaktive Fortbildung via Printmedien, Online-Medien und audiovisuelle Medien mit nachgewiesener Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolgs in Schriftform bis hin zu Selbststudium durch Fachliteratur.

"Die kritische Reflexion des eigenen Handelns ermöglicht dem Arzt, solche Maßnahmen zu identifizieren, die ihm im ärztlichen Alltag helfen. Instrumente der Qualitätssicherung tragen dazu bei, Problembewusstsein zu wecken und zu schärfen. Diese Maßnahmen müssen stets individuell auf den einzelnen Fall zugeschnitten sein und gehen auch weit über Fortbildung hinaus. Es ist wenig sinnvoll, den Arzt in ein Korsett zu zwingen", sagte Eckel.


[23.05.2003] Quelle: Bundesärztekammer
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