Verwaltungsrat beschließt Mustersatzung für Bonusmodelle:
AOK-Bonustarif für Vorsorge, Gesundheit und Wirtschaftlichkeit
Hannover (ots) - Alle AOK-Mitglieder werden ab 2004 die
Möglichkeit erhalten, einen AOK-Bonustarif zu wählen, mit dem
kombiniert Vorsorge, Gesundheit und Wirtschaftlichkeit belohnt
werden. Die Voraussetzung hierfür hat heute der Verwaltungsrat des
AOK-Bundesverbandes mit der Verabschiedung einer entsprechenden
Musterregelung für die Satzungen der Landes-AOKs geschaffen. Damit
werden die Grundzüge des AOK-Bonustarifes geregelt. Dies gaben die
beiden Verwaltungsratsvorsitzenden, Gert Nachtigal und Fritz Schösser
bekannt.
Ziel des geplanten Bonustarifes ist es, die Bereitschaft zur
Eigenleistung sowie Vorsorge und Früherkennung zu fördern und darüber
hinaus die Versicherten für eine gesunde Lebensweise zu gewinnen.
Zusammen mit der Bereitschaft, je nach Tarif voraussichtlich 250 EUR
oder 350 EUR der Behandlungskosten pro Jahr als Selbstbehalt zu
übernehmen, können AOK-Mitglieder künftig Bonuszahlungen erhalten,
die voraussichtlich bis zu 200 EUR oder 300 EUR pro Jahr betragen
können. Hierfür müssen AOK-Mitglieder regelmäßig an
Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen, Impfungen durchführen und
Zahnvorsorge betreiben. Wer aktiv etwas für seine Fitness tut, und
dies durch ein aktuelles Sportabzeichen oder einen zertifizierten
Fitnesstest nachweist, soll ebenfalls belohnt werden. Dem AOK-
Bonustarif sollen im nächsten Jahr weitere Bonusangebote folgen. Sie
werden sich an chronisch Kranke und Patienten in strukturierten
Versorgungsprogrammen richten.
Die jetzt vom Verwaltungsrat des AOK-Bundesverbandes
verabschiedete Mustersatzung für den AOK-Bonustarif basiert nicht
nur auf den vom GMG geschaffenen neuen Bonusmöglichkeiten, sondern
auch auf den Bestimmungen für Modellversuche nach dem V.
Sozialgesetzbuch. Nach Genehmigung durch die für die einzelne AOK
zuständige Rechtsaufsicht des Bundeslandes kann der AOK-Bonus dann
ab 1. Januar oder in den ersten Monaten des Jahres 2004 von den AOK-
Mitgliedern gewählt werden.
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