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Der Freistaat Thüringen will Millionen auf Kosten der Pflegebedürftigen sparen

Berlin (ots) - Land Thüringen plant zum 1. Januar 2003 eine Gesetzesänderung, die für zahlreiche Pflegebedürftige in Pflegeheimen eine zusätzliche finanzielle Belastung von bis zu 500 EURO im Monat bedeuten kann.


Es sollen nicht mehr wie bisher Pflegeeinrichtungen gefördert werden, sondern direkt die bedürftigen Bewohner. Das klingt vernünftig, bedeutet aber für die Bewohner der Einrichtungen, die vor Inkrafttreten der Pflegeversicherung erbaut und modernisiert wurden, eine wesentlich höhere Belastung. Der dafür vom Land vorgesehene Betrag in Höhe von bis zu 300 EURO monatlich pro Bewohner löst die Probleme nicht, zumal diese Unterstützung längst nicht allen Bewohnern zur Verfügung stünde.

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Mit dem angedachten Wegfall der Kapitaldienst- und Nutzungsentgeltförderung werden ausgerechnet die Pflegeeinrichtungen zu Leid Tragenden, die ohne öffentliche Förderung vor 1995 in Betrieb genommen wurden und damit sehr früh ihren Beitrag zur Verbesserung der Pflegesituation im Freistaat Thüringen geleistet haben. Diesen Einrichtungen würde ein massiver Wettbewerbsnachteil entstehen. Im Gegensatz zu den Einrichtungen, die aus den Mitteln der Förderung nach Art. 52 Pflegeversicherungsgesetz eine 100%ige Übernahme der Investitionskosten erhalten haben, müssten sie die Investitionskosten in voller Höhe den Bewohnern in Rechnung stellen. Hinzu kommt, dass die Pflegeheime alleine wegen der heimgesetzlichen Anforderungen an die Entgelterhöhung gar nicht in der Lage wären, die vorgesehene Umstellung im Hau-Ruck-Verfahren umzusetzen.

Die vorgesehene Gesetzesänderung würde nicht nur Wettbewerbsverzerrung bedeuten. Vielen Einrichtungen drohen erhebliche Finanzierungslücken, weil klare Spielregeln für Bewohner, Pflegeeinrichtungen und Sozialhilfeträger fehlen.

Die zurzeit weitgehend bestehende Chancengleichheit ermöglichte erst die tatsächliche Wahlfreiheit der Bewohner. Würden die vorgesehenen Regelungen ohne Änderungen durchgesetzt, entstünde bei gleichen Leistungen in den Bereichen Pflege sowie Unterkunft und Verpflegung eine zusätzliche Belastung der Bewohner, welche massive Auswirkungen auf die Wahlfreiheit der Bewohner mit sich bringen würde.

Rosemarie Wolf, Vorsitzende der bpa-Landesgruppe Thüringen: "Dies führt zu einer eindeutigen finanziellen Zusatzbelastung vieler Pflegebedürftiger, die nicht zu verantworten ist. Hier ist die Politik mit einer klaren öffentlichen Stellungnahme gefragt."

Auch Herbert Mauel, Geschäftsführer des bpa, kritisiert diese Vorgehensweise. "Der Freistaat Thüringen versucht, auf Kosten älterer Menschen zu sparen und zieht sich zugleich aus der im Pflegeversicherungsgesetz vorgesehenen Verantwortung zurück. Unter den angedachten Bedingungen ist auch bei den vom Land für die nächsten Jahre prognostizierten 3.000 zusätzlich notwendigen Pflegeplätzen eine ausreichende Versorgung gefährdet."

Der bpa hat bereits in der kürzlich durchgeführten Anhörung deutlich auf diese Probleme hingewiesen. Es ist notwendig, kurzfristig tragfähige Lösungen zu finden. Der bpa bietet hierzu seine konstruktive Mitarbeit an.


[24.10.2002] Quelle: bpa Bundesverband privater Anbieter sozialer
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