Der Freistaat Thüringen will Millionen auf Kosten der Pflegebedürftigen sparen
Berlin (ots) - Land Thüringen plant zum 1. Januar 2003 eine
Gesetzesänderung, die für zahlreiche Pflegebedürftige in Pflegeheimen
eine zusätzliche finanzielle Belastung von bis zu 500 EURO im Monat
bedeuten kann.
Es sollen nicht mehr wie bisher Pflegeeinrichtungen gefördert
werden, sondern direkt die bedürftigen Bewohner. Das klingt
vernünftig, bedeutet aber für die Bewohner der Einrichtungen, die vor
Inkrafttreten der Pflegeversicherung erbaut und modernisiert wurden,
eine wesentlich höhere Belastung. Der dafür vom Land vorgesehene
Betrag in Höhe von bis zu 300 EURO monatlich pro Bewohner löst die
Probleme nicht, zumal diese Unterstützung längst nicht allen
Bewohnern zur Verfügung stünde.
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Mit dem angedachten Wegfall der Kapitaldienst- und
Nutzungsentgeltförderung werden ausgerechnet die Pflegeeinrichtungen
zu Leid Tragenden, die ohne öffentliche Förderung vor 1995 in
Betrieb genommen wurden und damit sehr früh ihren Beitrag zur
Verbesserung der Pflegesituation im Freistaat Thüringen geleistet
haben. Diesen Einrichtungen würde ein massiver Wettbewerbsnachteil
entstehen. Im Gegensatz zu den Einrichtungen, die aus den Mitteln der
Förderung nach Art. 52 Pflegeversicherungsgesetz eine 100%ige
Übernahme der Investitionskosten erhalten haben, müssten sie die
Investitionskosten in voller Höhe den Bewohnern in Rechnung stellen.
Hinzu kommt, dass die Pflegeheime alleine wegen der heimgesetzlichen
Anforderungen an die Entgelterhöhung gar nicht in der Lage wären, die
vorgesehene Umstellung im Hau-Ruck-Verfahren umzusetzen.
Die vorgesehene Gesetzesänderung würde nicht nur
Wettbewerbsverzerrung bedeuten. Vielen Einrichtungen drohen
erhebliche Finanzierungslücken, weil klare Spielregeln für Bewohner,
Pflegeeinrichtungen und Sozialhilfeträger fehlen.
Die zurzeit weitgehend bestehende Chancengleichheit ermöglichte
erst die tatsächliche Wahlfreiheit der Bewohner. Würden die
vorgesehenen Regelungen ohne Änderungen durchgesetzt, entstünde bei
gleichen Leistungen in den Bereichen Pflege sowie Unterkunft und
Verpflegung eine zusätzliche Belastung der Bewohner, welche massive
Auswirkungen auf die Wahlfreiheit der Bewohner mit sich bringen
würde.
Rosemarie Wolf, Vorsitzende der bpa-Landesgruppe Thüringen: "Dies
führt zu einer eindeutigen finanziellen Zusatzbelastung vieler
Pflegebedürftiger, die nicht zu verantworten ist. Hier ist die
Politik mit einer klaren öffentlichen Stellungnahme gefragt."
Auch Herbert Mauel, Geschäftsführer des bpa, kritisiert diese
Vorgehensweise. "Der Freistaat Thüringen versucht, auf Kosten älterer
Menschen zu sparen und zieht sich zugleich aus der im
Pflegeversicherungsgesetz vorgesehenen Verantwortung zurück. Unter
den angedachten Bedingungen ist auch bei den vom Land für die
nächsten Jahre prognostizierten 3.000 zusätzlich notwendigen
Pflegeplätzen eine ausreichende Versorgung gefährdet."
Der bpa hat bereits in der kürzlich durchgeführten Anhörung
deutlich auf diese Probleme hingewiesen. Es ist notwendig,
kurzfristig tragfähige Lösungen zu finden. Der bpa bietet hierzu
seine konstruktive Mitarbeit an.