Altenpflege in Deutschland/Neue Qualitätsvereinbarung kommt
Bonn (ots) - AWO: Mehr Qualität bedeutet auch mehr Personal
Künftig werden Einrichtungen der Altenpflege in Deutschland nur
noch Versorgungsverträge erhalten, wenn sie bestimmte
Qualitätsmaßstäbe erfüllen. So will es der § 80 SGB XI
(Pflegeversicherungsgesetz). Kassen und die Verbände, die in der
Altenhilfe und Altenpflege tätig sind, haben sich auf einen
entsprechenden Entwurf geeinigt. Darin werden Anforderungen an ein
internes Qualitätsmanagement der Einrichtungen sowie an Pflege,
soziale Betreuung oder Hauswirtschaft festgelegt, die für alle
stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland verbindlich sein
werden. Die AWO begrüßt diese Vereinbarungen, weil damit der Qualität
in der Pflege und Betreuung oberste Priorität eingeräumt wird.
"Diese Qualitätsmaßstäbe wollen wir realisieren, wenn gleichzeitig
alle Einrichtungen finanziell und personell in die Lage versetzt
werden, sie auch umzusetzen" erklärt dazu AWO-Bundesgeschäftsführer
Rainer Brückers. Alle wissenschaftlichen Untersuchungen zur
Pflegezeit- und Personalbemessung auf der Basis des
PLAISIR-Verfahrens hätten ergeben, dass die notwendigen personellen
Ressourcen derzeit nicht zur Verfügung stünden. Die Deckelung der
Pflegesätze durch die Kostenträger verhindert die Einstellung von
dringend benötigtem Fachpersonal.
"Ohne die verbindliche Einführung von Systemen zur
Personalbemessung und ohne eindeutige Aussagen von Kostenträgern und
Politik, die dringend erforderliche Personalausstattung in der Pflege
auch zu finanzieren, wird aus den Qualitätsvereinbarungen kein
Schuh", so Brückers.
Die Entscheidung des Landespflegeausschusses Schleswig-Holstein,
ein Pflegezeitbemessungssystem verbindlich einzusetzen, muss nach
Ansicht der AWO Signalwirkung auf alle Bundesländer haben. Kassen und
Verbände auf Bundesebene arbeiten zur Zeit unter Hochdruck daran,
PLAISIR in einer modifizierten Version für Deutschland verfügbar zu
machen. Die AWO hält dieses System für eine wesentliche Grundlage, um
auf eine überprüfbare Weise eine bedarfsgerechte stationäre Pflege
möglich zu machen.