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Altenpflege in Deutschland/Neue Qualitätsvereinbarung kommt

Bonn (ots) - AWO: Mehr Qualität bedeutet auch mehr Personal


Künftig werden Einrichtungen der Altenpflege in Deutschland nur noch Versorgungsverträge erhalten, wenn sie bestimmte Qualitätsmaßstäbe erfüllen. So will es der § 80 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz). Kassen und die Verbände, die in der Altenhilfe und Altenpflege tätig sind, haben sich auf einen entsprechenden Entwurf geeinigt. Darin werden Anforderungen an ein internes Qualitätsmanagement der Einrichtungen sowie an Pflege, soziale Betreuung oder Hauswirtschaft festgelegt, die für alle stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland verbindlich sein werden. Die AWO begrüßt diese Vereinbarungen, weil damit der Qualität in der Pflege und Betreuung oberste Priorität eingeräumt wird.

"Diese Qualitätsmaßstäbe wollen wir realisieren, wenn gleichzeitig alle Einrichtungen finanziell und personell in die Lage versetzt werden, sie auch umzusetzen" erklärt dazu AWO-Bundesgeschäftsführer Rainer Brückers. Alle wissenschaftlichen Untersuchungen zur Pflegezeit- und Personalbemessung auf der Basis des PLAISIR-Verfahrens hätten ergeben, dass die notwendigen personellen Ressourcen derzeit nicht zur Verfügung stünden. Die Deckelung der Pflegesätze durch die Kostenträger verhindert die Einstellung von dringend benötigtem Fachpersonal.

"Ohne die verbindliche Einführung von Systemen zur Personalbemessung und ohne eindeutige Aussagen von Kostenträgern und Politik, die dringend erforderliche Personalausstattung in der Pflege auch zu finanzieren, wird aus den Qualitätsvereinbarungen kein Schuh", so Brückers.

Die Entscheidung des Landespflegeausschusses Schleswig-Holstein, ein Pflegezeitbemessungssystem verbindlich einzusetzen, muss nach Ansicht der AWO Signalwirkung auf alle Bundesländer haben. Kassen und Verbände auf Bundesebene arbeiten zur Zeit unter Hochdruck daran, PLAISIR in einer modifizierten Version für Deutschland verfügbar zu machen. Die AWO hält dieses System für eine wesentliche Grundlage, um auf eine überprüfbare Weise eine bedarfsgerechte stationäre Pflege möglich zu machen.


[10.09.2002] Quelle: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
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