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Keine Pauschalbehandlung im Krankenhaus für schwerstkranke und behinderte Patienten!

Heidelberg (ots) - Die bedarfsgerechte Krankenhausbehandlung von schwerstkranken und behinderten Patienten ist gefährdet, wenn das diagnosebezogene Fallpauschalenvergütungssystem für Krankenhäuser ab 2004 unverändert eingeführt wird. In der Erprobungsphase des neuen Vergütungssystems scheiterten bisher alle Versuche, mittels Krankheitsdiagnose den besonderen Versorgungsbedarf dieser Patienten zu erfassen und zu kalkulieren. Deshalb ist zu befürchten, dass die über das normale Behandlungsspektrum hinausgehenden Krankenhausleistungen zukünftig nicht mehr erbracht werden können. Beispielsweise nach schweren Unfällen sowie bei vielen chronischen Krankheiten und Behinderungen, wie Rheuma, Multiple Sklerose, Atemwegserkrankungen, Querschnittlähmung, Schlaganfall, Schädel- Hirnverletzungen, Krebs und anderen Diagnosen, müssen entsprechend des individuellen Bedarfs des Patienten sehr verschiedene Therapien, unterstützende Pflegemaßnahmen und eine ausreichende Genesungszeit im Krankenhaus möglich sein. So benötigen Patienten mit schweren gesundheitlichen Störungen im Einzelfall zusätzlich qualifizierte Frührehabilitationsmaßnahmen im Krankenhaus, um die Alltagskompetenzen so weit wie möglich wiederzuerlangen. Bei Patienten mit einer Behinderung müssen andere, zum Teil auch aufwendigere Behandlungsmethoden und Pflegemaßnahmen angewendet werden oder sie müssen in einer spezialisierten Klinik versorgt werden. Damit diese Krankenhausleistungen weiterhin erhalten bleiben, müssen sie aus dem Fallpauschalensystem herausgenommen oder zusätzlich vergütet werden.

Die Deutsche Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter e. V. (DVfR), eine interdisziplinäre Vereinigung von Leistungsträgern, Leistungserbringern, Fach- und Berufsverbänden der Rehabilitation und Verbänden der Menschen mit Behinderungen, begrüßt deshalb die Initiative der Bundesregierung, die ein Fallpauschalenänderungsgesetz noch vor der Sommerpause verabschieden will. Diese Gesetzesänderung eröffnet die Möglichkeit, besondere Krankenhausleistungen zeitlich befristet aus dem Vergütungssystem herausnehmen zu können. Die DVfR erwartet, dass dieses Instrument vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung auch tatsächlich genutzt wird. Sie hat in Zusammenarbeit mit vielen Fachverbänden und Kliniken konkrete Vorschläge für herauszunehmende Versorgungsbereiche erarbeitet (siehe unter www.dvfr.de). Das ab 2004 geltende Fallpauschalenvergütungssystem im Krankenhausbereich soll zu mehr Transparenz bei den Leistungen und der Versorgungsqualität sowie zu einer leistungsgerechten Finanzierung der Krankenhäuser beitragen.


[08.04.2003] Quelle: Deutsche Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter e. V. (DVfR)
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