Keine Pauschalbehandlung im Krankenhaus für schwerstkranke und behinderte Patienten!
Heidelberg (ots) - Die bedarfsgerechte Krankenhausbehandlung von
schwerstkranken und behinderten Patienten ist gefährdet, wenn das
diagnosebezogene Fallpauschalenvergütungssystem für Krankenhäuser ab
2004 unverändert eingeführt wird. In der Erprobungsphase des neuen
Vergütungssystems scheiterten bisher alle Versuche, mittels
Krankheitsdiagnose den besonderen Versorgungsbedarf dieser Patienten
zu erfassen und zu kalkulieren. Deshalb ist zu befürchten, dass die
über das normale Behandlungsspektrum hinausgehenden
Krankenhausleistungen zukünftig nicht mehr erbracht werden können.
Beispielsweise nach schweren Unfällen sowie bei vielen chronischen
Krankheiten und Behinderungen, wie Rheuma, Multiple Sklerose,
Atemwegserkrankungen, Querschnittlähmung, Schlaganfall, Schädel-
Hirnverletzungen, Krebs und anderen Diagnosen, müssen entsprechend
des individuellen Bedarfs des Patienten sehr verschiedene Therapien,
unterstützende Pflegemaßnahmen und eine ausreichende Genesungszeit im
Krankenhaus möglich sein. So benötigen Patienten mit schweren
gesundheitlichen Störungen im Einzelfall zusätzlich qualifizierte
Frührehabilitationsmaßnahmen im Krankenhaus, um die
Alltagskompetenzen so weit wie möglich wiederzuerlangen. Bei
Patienten mit einer Behinderung müssen andere, zum Teil auch
aufwendigere Behandlungsmethoden und Pflegemaßnahmen angewendet
werden oder sie müssen in einer spezialisierten Klinik versorgt
werden. Damit diese Krankenhausleistungen weiterhin erhalten bleiben,
müssen sie aus dem Fallpauschalensystem herausgenommen oder
zusätzlich vergütet werden.
Die Deutsche Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter e. V.
(DVfR), eine interdisziplinäre Vereinigung von Leistungsträgern,
Leistungserbringern, Fach- und Berufsverbänden der Rehabilitation und
Verbänden der Menschen mit Behinderungen, begrüßt deshalb die
Initiative der Bundesregierung, die ein Fallpauschalenänderungsgesetz
noch vor der Sommerpause verabschieden will. Diese Gesetzesänderung
eröffnet die Möglichkeit, besondere Krankenhausleistungen zeitlich
befristet aus dem Vergütungssystem herausnehmen zu können. Die DVfR
erwartet, dass dieses Instrument vom Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung auch tatsächlich genutzt wird. Sie hat in
Zusammenarbeit mit vielen Fachverbänden und Kliniken konkrete
Vorschläge für herauszunehmende Versorgungsbereiche erarbeitet (siehe
unter www.dvfr.de). Das ab 2004 geltende
Fallpauschalenvergütungssystem im Krankenhausbereich soll zu mehr
Transparenz bei den Leistungen und der Versorgungsqualität sowie zu
einer leistungsgerechten Finanzierung der Krankenhäuser beitragen.
[08.04.2003]
Quelle: Deutsche Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter e. V. (DVfR)