Altenpflegeausbildung ab 2003 einheitlich/bpa begrüßt Klarstellung
Berlin (ots) - Normenkontrollklage Bayerns vom Bundesverfassungsgericht
weitgehend abgelehnt
Auszubildende in der Altenpflege haben endlich Klarheit. Das
Bundesverfassungsgericht hat heute die Klage Bayerns gegen das
Altenpflegegesetz im Wesentlichen abgelehnt. Das Altenpflegegesetz
war bereits im Jahr 2000 beschlossen worden. Das Inkrafttreten zum 1.
August 2001 wurde zunächst durch eine einstweilige Anordnung der
Karlsruher Richter auf Antrag Bayerns verhindert, das heutige
abschließende Urteil im Normenkontrollverfahren hat aber das Gesetz
weitgehend bestätigt.
Bernd Meurer, Präsident des bpa: "Wir begrüßen diese Entscheidung.
Damit hat endlich die allseitige Verunsicherung in den
Landesministerien, den Schulen und insbesondere bei den
Ausbildungswilligen ein Ende gefunden. Das Bundesverfassungsgericht
hat die Vorteile einer klaren und bundeseinheitlichen Regelung
benannt: Die Länder sind jetzt aufgefordert, kurzfristig die
erforderlichen Anpassungen vorzunehmen, damit es wirklich zu einer
Attraktivitätssteigerung dieses Berufes kommt."
Hintergrund der Auseinandersetzung war die Frage, ob der Bund
unberechtigterweise die Altenpflegeausbildung geregelt hat und dieses
eigentlich den Ländern vorbehalten ist, die bisher in 17
verschiedenen Landesgesetzen die Ausbildung bestimmt hatten. Hier hat
das Bundesverfassungsgericht nun klar entschieden, dass der Beruf des
Altenpflegers den Heilberufen zuzuordnen ist, für die er die
Ausbildung regeln darf. Dies gilt allerdings nicht für die
Altenpflegehelfer. Die entsprechenden Regelungen im Altenpflegegesetz
zu den Altenpflegehelfern wurden deshalb vom Bundesverfassungsgericht
als mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig erklärt.
Bernd Meurer: "Bedauerlich ist, dass es nicht auch für die
Altenpflegehelfer zu einer einheitlichen Regelung gekommen ist. Durch
den Karlsruher Beschluss gibt es zwar mehr Einheitlichkeit bei den
Altenpflegern, aber wir hätten uns die Aufwertung auch für den
Bereich der Altenpflegehelfer gewünscht."
Nach Ansicht des bpa kommt es jetzt darauf an, dass genügend
Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Dies wird maßgeblich davon
abhängen, dass die Ausbildungsfinanzierung gesichert ist.