Stuttgart, 6. November 2002. Das von Bundesgesundheitsministerin
Ulla Schmidt angekündigte Vorschaltgesetz, wonach den Apothekern
1,2 Mrd. vom Gesamtsparbeitrag der Pharmabranche in Höhe von
rd. 1,5 Mrd. aufgebürdet werden sollen, widerspricht eklatant
der Resolution des Ministerkomitees des Europarates über die
Rolle des Apothekers als Sicherheitsfaktor im Gesundheitsbereich.
Das teilt die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAK) mit.
"Die Auswirkungen des von der Bundesregierung geplanten
Vorschaltgesetzes wären dramatisch und existenzbedrohend für die
Apotheker", so Dr. Günther Hanke, Präsident der LAK. "Auf
europäischer Ebene gelten wir als unverzichtbare Partner und als
Sicherheitsfaktor im Gesundheitswesen. Jeder muss sich darüber im
Klaren sein, dass sich das durch eine verfehlte Politik der
Bundesregierung entscheidend ändern würde", betont der
Kammerpräsident. Der Patient sei dann letztendlich der Dumme.
Er erhalte bisher die Beratung in der Apotheke gratis, weil nur
durch den Verkauf von Arzneimitteln die Leistungen finanziert
werden und nicht über Honorare wie bei den Ärzten.
Wie aus dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung hervorgeht, sollen
die Ausgaben in anderen Leistungsbereichen, Verwaltungskosten,
Arzthonorare usw., auf dem Niveau von 2002 eingefroren, bei den
Apothekern dagegen drastisch verringert werden. "Getroffen werden
die Patienten, wenn in den Apotheken keine Zeit oder Personal mehr
vorhanden ist für die kostenlose Beratung und Information, für
aufwendige Sonderbestellungen, für die Anfertigung von
Einzelrezepturen oder für die Abklärung unklarer und unvollständiger
Verordnungen, für den höheren Zeitaufwand bei behinderten, älteren
oder der deutschen Sprache nicht mächtigen Patienten. Wenn das Kind
in den Brunnen gefallen ist, wird man spätestens erkennen, dass es
sich bei unseren sachlichen Einwänden nicht um 'Gejammere' und
'Lobby-Geschrei' handelt, wie von Regierungsseite behauptet wird",
erklärt Dr. Hanke.
In der Resolution [ResAP (2001) 2], die das Ministerkomitee
am 21. März 2001 bei der 746. Sitzung der Stellvertreter der Minister
angenommen hat, wird der Apotheker als "unverzichtbarer Partner für
das Risikomanagement" bezeichnet. Weiter heißt es in der Resolution,
dass die Apotheker "die dem Patienten am leichtesten zugänglichen
Gesundheitsfachleute sind und dass sie dazu beitragen, die
Gesundheitsversorgung des Patienten persönlicher zu gestalten".
Für das Ministerkommitee ist es eine unbezweifelbare Tatsache,
"dass die pharmazeutische Betreuung zu einer Verminderung des Risikos
ärztlicher Fehler einschließlich Medikationsfehlern beiträgt".
Den Wortlaut der Resolution des Ministerkomitees des Europarates
finden Sie unter www.lak-bw.de/presse
[06.11.2002]
Quelle: Thomas Mavridis, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg